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Deutsche Standards sind für Fluggesellschaften verpflichtend

Höhere Gewalt wie Vulkanasche, technisches Versagen oder Streiks können Ursachen für Verspätungen oder Flugausfälle sein, die unvermeidbar sind. Fluggesellschaften müssen jedoch jederzeit ihrer Pflicht nachkommen und die seitens der EU klar beschriebenen Fluggastrechte einzuhalten. Ist dies nicht möglich, muss eine schnelle, unbürokratische Schlichtung gewährleistet werden. Ein Hoch auf den Kundenservice.

Es existiert bereits eine unabhängige Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr, doch bisher wird diese nur wenig von den Airlines in Anspruch genommen. Ob Bahn-, Bus- oder Flugreisen: Für den Verbraucher ist es dabei nicht nachvollziehbar, dass es unterschiedliche Anlaufstellen des Schlichtungsverfahrens gibt. Das ist nicht verbraucherfreundlich und deshalb nicht weiter hinnehmbar.

Für die Verbraucherpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht fest: Wer in Deutschland startet oder landet, muss sich an unsere Standards halten. Dies gilt auch für Billigflieger. Die Fluggesellschaften sind nun aufgefordert, sich aktiv an der Schlichtungsstelle zu beteiligen.

Geschieht dies nicht, werden wir sie dazu verpflichten – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir unterstützen daher das Anliegen von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, die Schlichtungsstelle als verkehrsträgerübergreifende Institution gesetzlich zu verankern. Diese schnelle nationale Lösung ist richtig und realisierbar.

Quelle: cducsu.de

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