Veränderungen für Reisende in 2008
Die EU-Kommission setzt sich für die Flugrechte von Reisenden ein. Ab April 2008 dürfen Internetportale meistens Billig-Fluganbieter nicht mehr Flüge aufführen, die es schon gar nicht mehr verfügbar sind. Zudem wird der Europäische Geschichtshof demnächst darüber entscheiden, ab wann ein Flug als verspätet und wann als gestrichen bzw. annulliert gilt. Bei einer Verspätung gibt es im Gegensatz zur Flugannullierung keine Ausgleichszahlung. Doch ist eine 24 Std. Verspätung nicht eine Flugannullierung? Diese Frage dürfte dann bald von dem Europäischen Gerichtshof geklärt sein.
Wahrscheinlich wird das dann wieder ein Grund sein für eine leichte Preiserhöhung bei den Flugtickets.

